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VDA nimmt Stellung zur Überarbeitung des Zierfisch-Gutachtens

2 Min. Lesezeit von Nicolas von Lettow-Vorbeck

Der VDA hat sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser) mit einer ausführlichen Stellungnahme eingebracht. Bereits 2018 hatte der VDA gemeinsam mit weiteren Verbänden umfangreiche Änderungsvorschläge eingereicht – viele davon wurden in den neuen Entwurf übernommen. Ein zentrales Anliegen des VDA betrifft die Anforderungen an die Sachkunde. Der Verband kritisiert, dass im vorliegenden Entwurf nicht klar zwischen Hobbyhaltern, gewerblichen Züchtern und dem Zoofachhandel unterschieden wird. Dies sei jedoch entscheidend für die rechtliche Einordnung, insbesondere im Hinblick auf § 11 des Tierschutzgesetzes. Der VDA verweist auf seinen eigenen Sachkundeordner, der unter anderem für Schulungen gemäß § 11 TierSchG verwendet wird, und betont die Rolle ehrenamtlich organisierter Halter, die sich durch Vorträge, Vereinsarbeit und Fachpublikationen fortbilden.

Fachgerechter Umgang mit Filtermaterialien

Ein weiterer Aspekt der VDA-Stellungnahme betrifft den Bereich Hygiene (Kapitel III.3.2). Der Verband spricht sich für eine ergänzende Empfehlung zur Reinigung von Filtermaterialien aus. Konkret sollte erwähnt werden, dass Filtermaterialien nicht mit heißem Wasser behandelt werden sollten, da dies wichtige Bakterienkulturen zerstören könnte. Stattdessen sei ein Ausspülen in Aquarienwasser sinnvoll und tierschutzgerecht.

Transport: Tüten lieber liegend als stehend

In Bezug auf Transport und Verpackung (Kapitel III.3.3) betont der VDA, dass Fische in Transporttüten besser liegend transportiert werden sollten. Diese Form sei im Hinblick auf die Sauerstoffversorgung der Tiere günstiger als der aufrechte Transport.

Ausnahmeregelung bei Wasserparametern begrüßt

Erfreut zeigt sich der Verband über die vorgesehene Ausnahmeregelung bei Wasserparametern (Kapitel V.1.2). Sie ermöglicht unter bestimmten Bedingungen – etwa bei Zuchtvorbereitungen oder Eingewöhnung importierter Tiere – gezielte Abweichungen von Standardwerten. Diese Ausnahme sei essenziell für die erfolgreiche Nachzucht spezialisierter Arten, etwa von Labyrinthfischen oder Zwergbuntbarschen, bei denen sehr niedrige pH-Werte oder Leitfähigkeiten unter 50 µS/cm erforderlich sind. Der VDA hebt hervor, dass diese Flexibilität auch für künftige ex-situ-Zuchten bedeutsam sein wird.

Kein pauschaler Standard für künstliche Beleuchtung

Beim Thema Licht (Kapitel V.1.3) spricht sich der VDA gegen pauschale Festlegungen im Spektralbereich künstlicher Lichtquellen aus. Die natürlichen Lichtverhältnisse seien äußerst vielfältig und hängen von zahlreichen Faktoren wie Vegetation, Sedimenten und Gewässertiefe ab. Eine starre Vorgabe könne diesem Umstand nicht gerecht werden.

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