Erfahrung, die weiterhilft

Hobbywissen aus der Gemeinschaft

Informationen zu Aquaristik und Terraristik – von der Sachkunde bis zum Austausch mit spezialisierten Fachleuten.

Fachlich vernetzt

Arbeitskreise für besondere Interessen.

Vor Ort verbunden

Dein Hobby hat eine Adresse

Vereinsabende, Börsen, Ausstellungen und erfahrene Ansprechpartner – überall in Deutschland.

Schon einen Verein gefunden?

Werde Teil der Gemeinschaft.

Was ist los?

Treffen, tauschen und dazulernen

Von der regionalen Börse bis zum Verbandstag: aktuelle Veranstaltungen aus der VDA-Gemeinschaft.

Auf dem Laufenden

Nachrichten aus der Vivaristik

Verbandsnachrichten, Fachbeiträge und das Magazin „VDA aktuell“ an einem Ort.

Magazin und Newsletter
Titelseite der Ausgabe 2/2026 von VDA aktuell

Ausgabe 2/2026

Die neue „VDA aktuell“ ist da.

Seit 1911

Eine starke Stimme für das Hobby

Der VDA verbindet Vereine, bündelt Fachwissen und vertritt die Interessen verantwortungsvoller Tierhalter.

Verbandstag 2026

Mehr Offenheit und mehr Wirkung.

Mitgliederverwaltung

Neuigkeiten

Referatsleiter:

Thomas Münch

Bertolt-Brecht-Straße 21
06217 Merseburg

Telefon: +49 (0)3461-3086800
(für Rückrufe bitte hinterlasst eine Festnetznummer)
Mobil: 0157 84328847
E-Mail: vda-mitgliederverwaltung@vda2.jakob-ols.de

Bürozeiten
Montag.: 09:00 – 11:00
Mittwoch: 16:00 – 20:00
Freitag: 15:00 – 18:00
Sowie nach Vereinbarung per E-Mail

Administration Mitgliederverwaltung:

E. Ulrich Plester

Engelbertweg 6
D – 58285 Gevelsberg
Tel.: +49 2332 82884
E-Mail: support-mv@vda2.jakob-ols.de

· Schulung/Einweisung der Datenpfleger
· Administration
· Erfassen und Spezifikation von neuen Anforderungen
· Technischer Support
· Supportkontakt zur Fa. SEWOBE

Idealer Weise pflegt jeder Verein seine Mitgliederdaten in eigener Verantwortung.

Die Änderungen sind unmittelbar auf allen Ebenen (Verein – Bezirk – Verband) ersichtlich. So ist auch sichergestellt, dass beispielsweise Adressänderungen sofort bekannt sind und somit die nächste vda-aktuell auch nach einem Umzug weiter zugestellt wird.

Ebenso ist nicht zu verachten, dass durch die Aktualisierung der Mailadressen die VDA-Newsletter dann auch die Empfänger weiterhin erreichen.

Für den Zugang zur Pflege der Mitgliederdaten sind vom VDA einige Bedingungen vorgegeben worden:

1. Pro Verein wird ein Datenpfleger kostenfrei eingerichtet. Weitere Zugänge können nur in Ansprache mit dem Präsidium gegen Kostenbeteiligung bereitgestellt werden.

2. Abgabe einer Datenschutzerklärung (DSE).

VDA Datenschutzerklärung für Mitgliederverwaltung und Datenpflege PDF, 229 KB

Sie ist PER POST an den VDA-Datenschutzbeauftragten zu schicken:

Alexander Ratzmann
Berckhusenstrasse 12,
30625 Hannover
E-Mail: vda-datenschutz@vda2.jakob-ols.de

3. Sobald die DSE dort vorliegt, wird mit Ihnen zwecks Online-Einweisung eine Terminabsprache erfolgen. Die Schulung (per Telefon und Internet) benötigt einen Zeitaufwand von ca. 1,5 bis 2 Stunden.

Hierzu ist die Software TEAMVIEWER erforderlich. Diese kann schon vorab unter www.teamviewer.de heruntergeladen und installiert werden.

Von den Vereinen ist sicherzustellen, dass Anschriftenänderungen und neue Vereinsmitglieder umgehend dem Referat beziehungsweise dem zuständigen Datenpfleger mitgeteilt werden. Nur so ist es möglich, vda-aktuell zuzustellen und die Versicherungsleistungen des Verbandes zu gewährleisten, siehe hierzu auch Referat Versicherung.

Bitte verwendet dazu die folgenden Formulare!

Formular Adressänderung Mitgliederverwaltung PDF PDF, 909 KB

Formular Nachmeldung eines Vereinsmitgliedes DOC, 43 KB

Formular Adressänderung Mitgliederverwaltung Worddatei DOC, 43 KB

Mit der Nummer findet die Geschäftsstelle die Unterlagen schneller.

Der Verbandsbeitrag berechnet sich nach der tatsächlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsmitgliedes, für die keine Befreiung vom Verbandsbeitrag besteht. In der der Berechnung des Verbandsbeitrages zu Grunde liegenden Meldeliste sind ausnahmslos alle Mitglieder des Verbandsmitgliedes aufzuführen.

Die Mitgliedermeldelisten der Verbandsmitglieder müssen bis zum 31.12. des Vorjahres beim zuständigen Bezirk vorliegen. Die Verbandsbeiträge sind an den zuständigen Bezirk abzuführen, der diese bis spätestens zum 15.02. an den Verband weiterleitet. Verbandsmitglieder, die keinem Bezirk angehören, führen den Verbandsbeitrag bis spätestens 15.02. an den Verband ab. Gleiches gilt für die Arbeitskreise.